Interessieren Sie sich für das Berufsbild des Notars? Oder haben Sie Fragen zu unseren Aufgaben oder zum Ablauf einer notariellen Beurkundung?
Beraten ist gut. Beurkunden noch besser.
Alles was Recht ist: Die Urkunde des Notars hilft Ihnen. Ob es um Ihre privaten Angelegenheiten geht oder um geschäftliche Vereinbarungen. Schließlich ist das Leben kompliziert genug.
Abmachungen sind gut und schön. Doch was beim Notar beurkundet wurde, kann Ihnen so schnell niemand streitig machen. Deshalb vergleichen wir die notarielle Urkunde auch gerne mit einem Airbag: Beruhigend, dass es ihn gibt. Und trotzdem ärgert sich niemand, wenn es nicht zum Unfall kommt. Diese Sicherheit werden Sie übrigens nicht nur im Geschäftsleben zu schätzen wissen, sondern vor allem auch in Ihrer Familie. Egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht und egal, ob Sie erben oder vererben: klare Verhältnisse in Sachen Ehe oder Nachfolge sind mindestens genauso wichtig wie Vereinbarungen zwischen Geschäftsleuten. Doch worum es auch immer geht, der Notar berät Sie umfassend. Dabei zeigt er Alternativen auf, schlägt Lösungen vor und entwirft die nötigen Erklärungen und Verträge für Sie. Und zwar in Ihrer beider Sinne. Denn zur Neutralität sind wir schon von Gesetzes wegen verpflichtet.
Die notarielle Urkunde – Qualitätssiegel im Rechtsverkehr.
Im Straßenverkehr gilt das Vorsorgeprinzip: Die TÜV-Plakette bescheinigt die bestandene Sicherheitsprüfung. Auch im Rechtsverkehr gibt es mit der notariellen Urkunde ein Qualitätssiegel, das die bestandene Sicherheitsprüfung bestätigt. Zum Prüfkatalog eines Notars gehört es etwa, die Identität, Geschäftsfähigkeit und Vertretungsbefugnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zu prüfen. Außerdem muss der Notar dafür sorgen, dass sich alle Vertragspartner über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind und keiner „über den Tisch gezogen wird“. Er ist dafür verantwortlich, dass die Erklärungen in der Urkunde juristisch klar und eindeutig niedergeschrieben werden und mit dem beabsichtigten Rechtsgeschäft kein unredlicher oder unerlaubter Zweck verfolgt wird. Nur Rechtsgeschäfte, die dieser strengen Prüfung standhalten, bekommen das Notarsiegel. Im Rechtsverkehr haben notarielle Urkunden deshalb besondere Bedeutung und einen besonderen Beweiswert.
Aber auch, wenn wir die rechtliche Prüfung vornehmen: der Notar ist nicht Ihr Vormund. Die Rahmenbedingungen und etwa die Preisverhandlung beim Immobilienkauf bleiben in Ihrer Verantwortung. Wir helfen Ihnen, die von Ihnen und Ihren Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen in eine faire und vollziehbare Vertragsgestaltung umzusetzen. Deshalb haben wir einen spannenden Beruf und nehmen jeden Tag die Herausforderung an, für unsere Mandanten maßgeschneiderte, individuelle und zukunftsorientierte Lösungen zu entwerfen.
Gibt es dennoch Streit, hilft Ihnen die notarielle Urkunde, Ihr Recht schnell durchzusetzen. Sie dient normalerweise als Vollstreckungstitel, sodass Sie sich den langen Gang vor Gericht zunächst sparen.
Viel mehr als nur Vorlesen.
Übrigens ist das Vorlesen, bei dem Sie uns so häufig erleben, nur ein Teil unserer Tätigkeit. Die Beurkundungsverhandlung mit dem Vorlesen des Textes ist aber ein wichtiger Bestandteil der notariellen Tätigkeit. Alles, was in die Urkunde aufgenommen wurde, wird so nochmals überprüft. Unsere Erläuterungen dienen darüber hinaus der „Übersetzung“. Kein Laie kann einen juristischen Text aufs erste Mal verstehen. Keine Sorge, wenn Sie nach der Besprechung bei uns einen Entwurf erhalten und nicht auf Anhieb alles verstehen. Das ist normal. Selbstverständlich können Sie jederzeit Rückfragen stellen. Und bei der Beurkundung übersetzen wir nochmals alles von „Juristisch“ auf Deutsch. Ist nicht alles korrekt aufgenommen, ist jetzt noch Zeit für letzte Korrekturen und Rückfragen, bevor Sie mit Ihrer Unterschrift für Verbindlichkeit sorgen.
Erst dann beginnt die Tätigkeit, die Sie oft nur in Ansätzen sehen: Wir übernehmen den ordnungsgemäßen Vollzug des Vertrages für Sie. Zur Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages ist umfangreiche Korrespondenz mit Behörden und dem Grundbuchamt erforderlich. Im Gesellschaftsrecht erledigen wir die nötigen Eintragungen im Handelsregister. Natürlich verständigen wir Sie über den erfolgreichen Abschluss des Vollzuges.
Manchmal reicht übrigens auch eine sogenannte Beglaubigung. Etwa, wenn es nur um die Bestätigung der Echtheit Ihrer Unterschrift geht. Dann bemühen wir uns, dass es für Sie möglichst unkompliziert geht. Ihr persönliches Erscheinen bleibt aber nötig.
Und sollten Sie einmal nicht zu uns kommen können: Im Krankheitsfall betreut Sie Ihr Notar auch zu Hause oder in der Klinik. Bitte sprechen Sie uns an, falls dies ein Thema für Sie ist.
Die Notargebühren: Oft erstaunlich günstig.
Welche Gebühren wir für unsere Tätigkeit als Notar verlangen, ist gesetzlich geregelt. Da kann es keine böse Überraschung geben – und keinen Kostenwettbewerb zwischen Notaren. Warum das so ist? Weil sich Preiswettbewerb und Neutralität nicht vertragen und der Notar Träger eines öffentlichen Amtes ist. Grundlage für die Berechnung ist der Wert des Geschäfts, und nicht der Aufwand. Der Vorteil für Sie: die Beratung ist stets inklusive und wird nicht extra abgerechnet.
Normalerweise einigen sich die Beteiligten gleich bei der Beurkundung eines Vertrages darüber, wer am Ende die Kosten trägt. Wenn allerdings derjenige, der die Rechnung übernommen hat, nicht zahlt, kann der Notar sein Geld von allen Beteiligten verlangen. Notfalls kann er seine Kostenforderung sogar vollstrecken, und zwar ohne Gerichtsbeschluss. Vergessen Sie bei Ihrer Kalkulation nicht, dass sowohl das Grundbuchamt als auch das Handelsregister für ihre Arbeit Gebühren erheben. Genau wie Ihr Makler seine Provisionen. Bedenken Sie zudem eventuell fällige Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.
Wenn Sie gerne wissen möchten, was genau finanziell auf Sie zukommt, fragen Sie uns ruhig vorher nach den Gebühren. Und sprechen Sie mit uns, wenn Ihnen eine Rechnung unklar ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Notarvereins e. V.
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