In guten Händen bei Ihrem Notar.
Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden – davon träumen viele und bedenken diese Entscheidung gut. Für Verkäufer und Käufer geht es meist um viel Geld. Keiner von beiden möchte böse Überraschungen erleben. Das weiß der Gesetzgeber und schreibt zum Schutz beider Vertragsteile vor: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Preisfindung sind Sache der Vertragsteile, der Notar garantiert jedoch beiden Seiten optimale juristische Beratung. Deshalb stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im notariellen Vertrag legen wir fest, wann Sie als Käufer den Kaufpreis bezahlen und wann der Besitz mit allen Risiken und Verpflichtungen auf Sie übergeht. Dann wäre da noch die Frage zu klären, ob Sie das Objekt so kaufen, „wie es steht und liegt“ oder ob der Verkäufer ein Versprechen gibt, an das er sich auch halten muss, wie zum Beispiel Gerümpel von seinem Grundstück zu entfernen. Oder gar Altlasten. Vielleicht müssen noch Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind, gelöscht werden. Oder es ist offen, wer anstehende Erschließungskosten trägt. Auch den Verkäufer sichern wir ab, indem zunächst zugunsten des Käufers nur eine sogenannte Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird und das Eigentum erst umgeschrieben wird, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
Sie sehen: Wir kümmern uns um eine für Käufer und Verkäufer sinnvolle und gerechte Vertragsgestaltung und wickeln den Vertrag anschließend auch für Sie ab. Wir überwachen den Vollzug bis zum Schluss: angefangen bei der Einsicht ins Grundbuch über das Besorgen aller nötigen Genehmigungen bis zur endgültigen Eintragung des Käufers nach Kaufpreiszahlung als Eigentümer. Wir informieren Sie, falls Sie etwas selbst veranlassen müssen – die Schlüsselübergabe etwa oder die Ummeldungen, insbesondere der Gebäudeversicherungen. Dabei sollten Sie sich unbedingt an die Sicherheiten halten, die der Vertrag vorsieht, etwa den Schlüssel erst übergeben, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Wenn es mal besonders schwierig wird, können Sie als Käufer Ihr Geld auf ein Notaranderkonto einzahlen. Dort wird es so lange treuhänderisch verwaltet, bis die Abwicklung des Kaufs gesichert ist. Der Verkäufer hat damit ebenfalls eine Sicherheit. Beruhigend, nicht?
Besondere Objekte – besondere Regeln.
Bei vielen Objekten gibt es rechtliche Besonderheiten, über die Sie sich vor einem Kauf besonders informieren sollten:
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung kennen. Sie sind für die Zukunft verbindlich und legen die Spielregeln für das Miteinander aller Eigentümer fest.
Bei einem Erbbaurecht erwerben Sie nur das Gebäude. Für die Nutzung des Grundstücks auf Zeit ist ein Erbbauzins zu entrichten. Hier ist der Erbbaurechtsvertrag wichtig. Er legt auch fest, wann Sie die Zustimmung des Eigentümers brauchen – etwa für den Verkauf oder einen Umbau.
Kaufen Sie vom Bauträger, ist das Objekt normalerweise noch nicht fertiggestellt. Darum gelten besondere Regeln zum Schutz des Käufers. Die Grundlagen der Bebauung, wie die Baubeschreibung und Baupläne, sind besonders wichtig.
Zieht es Sie ins Ausland, ist fachkundige Beratung besonders wichtig. In anderen Ländern gelten andere Sitten – und andere Regeln als in Deutschland.
Die Grundschuld, das unbekannte Kapitel.
Viele Käufer einer Immobilie finanzieren einen Teil des Kaufpreises über einen Bankkredit. Zur Sicherheit verlangt die Bank fast immer die Bestellung einer Grundschuld beim Notar. Zwar gibt die Bank den Inhalt der Urkunde meist vor, aber Ihr Notar kann Ihnen genau erklären, was das alles bedeutet. Zum Beispiel hat die Bank damit das Recht, das Grundstück zu versteigern, wenn Sie nicht bezahlen. Sie lässt sich auch von Ihnen persönlich die Rückzahlung versprechen und kann so ohne zu klagen an ihr Geld kommen. Übrigens haben die Grundschuldzinsen nichts mit Ihren Darlehenszinsen zu tun. Wichtig ist die sogenannte Zweckbestimmungserklärung. Sie legt fest, welche Verbindlichkeiten konkret gesichert sind. Sie sollten sich diese Vereinbarung mit der Bank deshalb besonders gründlich ansehen.
Gerne können Sie uns zur besseren Vorbereitung Ihr Anliegen über unser Online-Formular übermitteln:
Immobilienkauf Online-Formular
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Notarvereins e. V.
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